Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen
Saliha Einfeldt und Rauscher Dominik GbR,
Ostermoosstraße 10A,
81245 München
im folgenden als Clever Camper (CC)
bezeichnet
und dem Mieter.
Der Gegenstand des Vertrag ist die mietweise Überlassung eines Campingfahrzeugs mit einem individuellen Innenausbau und Zubehör.
Die Campingfahrzeuge werden nur für private Urlaubsreisen vermietet.
Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen dies bezieht sich insbesondere auf die Vermietung an Dritte, Zweckentfremdung des Campingfahrzeugs als Shuttlebus oder Transportmittel für Umzüge oder sonstige gewerbliche Verwendungen. Zudem ist es dem Mieter untersagt, das Campingfahrzeuge auf ein Fahrtrainingsgelände (z.B. ADAC oder Motorsport) zu fahren oder zu testen. Auch für Fahrtrainings jeglicher Art ist die Nutzung des Campingfahrzeuges verboten. CC untersagt dem Mieter die Fahrt auf nicht asphaltierten Strecken oder solche, die starke Beschädigungen aufweisen.
Zudem ist es dem Mieter untersagt, Gefahrenstoffe jeglicher Art im Fahrzeug zu transportieren.Die benötigten Gaskartutschen für den Gaskocher sind hiervon ausgenommen.Die Nutzung des Fahrzeuges für kriminelle Aktivitäten bzw. Begehung oder Verwicklung in eine Straftat ist gänzlich untersagt. Sollte CC Zweifel haben, dass der Mieter von der vereinbarten Nutzung für Urlaubszwecke abweicht, behält sich CC vor, das Campingfahrzeug nicht auszuhändigen.
Das äußere Erscheinungsbild des Campingfahrzeuges darf durch den Mieter nicht verändert werden. Beklebungen oder Überklebungen jeglicher Art sowie Veränderungen am Fahrzeug durch den Mieter sind unzulässig.
2. Führungsberechtigung des Fahrzeugs
Damit der Mieter das Fahrzeug führen darf müssen die nachfolgende Punkte erfüllt sein:
- Volljährigkeit
- Gültige Fahrerlaubnis Klasse B, die der Mieter seit mindestens einem Jahr besitzt. Zudem muss der Mieter die Führerscheinprüfung mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe bestanden haben.
Der Mieter und alle Fahrer müssen vor Fahrtantritt im Mietvertrag schriftlich vermerkt werden.
>Zudem muss der Führerschein bei der
Abholung des Campingfahrzeuges im Original vorgezeigt werden. Kopien oder Fotos des Führerscheins dienen nicht als Nachweis und werden nicht
akzeptiert.
>Der Halter des Campingfahrzeuges ist für den Zeitraum der Vermietung der Mieter.
Der Mieter haftet für das Handeln aller Fahrer, sowie sein eigenes. Sollte das Campingfahrzeug von zwei Mietern gemietet werden, haften diese als Gesamtschuldner.
Der Mieter hat CC alle Personen zu nennen, die im Fahrzeug mitreisen. Die maximale Anzahl der mitreisenden Personen beschränkt sich durch die im Fahrzeug vorhanden Sitzplätze. Somit können je nach Fahrzeug max. eine bzw. drei weitere Personen mitreisen. Sollte CC Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben haben, wird das Fahrzeug nicht an den Mieter ausgehändigt.
Das Campingfahrzeug darf ausschließlich vom Mieter und den im Mietvertrag angegeben Fahrern geführt bzw. gefahren werden. Sollte der Mieter einer nicht berechtigten Person das Führen des Campingfahrzeuges gestatten oder ermöglichen, stellt dies eine Vertragsverletzung dar. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden die durch den unberechtigten Fahrer entstehen. Zudem gilt für den unberechtigten Fahrer kein Versicherungsschutz durch CC.
Der Mieter darf das Campingfahrzeug nur führen, wenn dieser fahrtüchtig ist. Der Mieter darf demnach nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder sonstigen Substanzen stehen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken oder gefährdenden. Sollte der körperlich oder psychisch nicht zu 100% in der Lage sein, ein Fahrzeug verkehrssicher zu führen, ist die Fahrt ebenso untersagt. Die Fahrt darf vom Mieter bei Müdigkeit nicht angetreten werden oder muss bei auftretender Müdigkeit sofort unterbrochen werden, bis die Fahrtüchtigkeit wieder gegeben ist.
Umbauten am Campingfahrzeug sind nicht gestattet. Außerdem dürfen keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Sollte der Mieter gegen diese Vorgabe verstoßen kann dies eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen. Die Kosten der Wiederherstellung des Ursprungszustands müssen dann vom Mieter getragen werden.
3. Preis
Der Preis setzt sich aus dem Preis für die Tagesmiete und dem Preis für ggf. hinzugebuchtem Equipment wie z.B. einem Fahrradträger zusammen. Zudem ist der Preis für eine Servicepauschale zu entrichten. Im Preis sind die Kosten für die Versicherung und Kosten für Wartung oder Verschleiß am Fahrzeug inbegriffen.
Zusätzlich zum Mietpreis pro Tag fällt eine Servicepauschale in Höhe von 50€ an. Die Mitnahme von Haustieren oder Tieren im allgemeinen ist ausdrücklich verboten. Dies schließt auch den Aufenthalt oder Transport von Tieren im Fahrzeug ein. Der Mieter hat sicherzustellen das sich zu keinem Zeitpunkt Tiere im Campingfahrzeug befinden. Sollte der Mieter dieser Bestimmung entgegen handeln sind gesonderte Reinigungsgebühren i.H.v. 700€ zu bezahlen.
Alle Kosten die nicht im Gesamtpreis enthalten sind, hat der Mieter selbst zu tragen. Dies bezieht sich insbesondere auf Kosten für Maut, Kraftstoff, Parkgebühren, Campingplatzkosten, Stellplatz, Fähr- oder Transportkosten. Kosten für Strafzettel oder Bußgelder (z.B. Blitzer, Parkticket etc.) müssen vom Mieter bezahlt werden. Für die Bearbeitung und Weitergabe der Dokumente wird eine Gebühr von 10€ erhoben.
Der Mieter ermächtigt CC, alle mit dem Mietvertrag verbundenen Kosten – einschließlich Mietwagengebühren, Strafmandate, Blitzer- und Parktickets, Bearbeitungsgebühren für Schäden, sowie Mautgebühren – von der angegebenen oder später hinterlegten Zahlungsmethode abzubuchen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder ein unübliches Fahrverhalten festgestellt wird, sind alle gefahrenen Kilometer im Tagesmietpreis enthalten. Stellt sich nachträglich eine zweckfremde Nutzung heraus, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.
3.1 Stornierung
Sollte der Mieter von seiner verbindlichen Buchung zurücktreten, gelten folgende Regelungen, welche von der Anzahl der Tage zwischen Rücktrittserklärung und Mietbeginn abhängig sind.
- 1 - 3 Tage vorher: 100% der Kosten sind zu bezahlen.
- 3-7 Tage vorher: 70% der Kosten sind zu bezahlen.
- 7-14 Tage vorher: 50% der Kosten sind zu bezahlen.
- 14-30 Tage vorher: 25% der Kosten sind zu bezahlen.
- Alle Stornierungen die 31 Tage vor Beginn der vereinbarten Abholung stattfinden, erfolgen kostenlos und der Mieter erhält einen Gutschein (gültig 1 Jahr ab Ausstellung) in Höhe der bereits getätigten Zahlungen.
Ein Weiterverkauf oder Übertragung des Gutscheins sind ausgeschlossen.
3.2 Zahlung & Kaution
Um eine problemlose Abholung des Campingfahrzeuges sicherzustellen, muss die Kaution i.H.v. 2.000€ spätestens 24h vor Abholung bei CC eingegangen sein. Ohne erhaltene Kaution wird das Fahrzeug nicht ausgehändigt. Sollte der Mieter die Kaution nicht rechtzeitig oder unvollständig bezahlt haben, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen. Der bereits vom Mieter bezahlte Preis wird nicht erstattet, da das Fahrzeug seitens CC bereitgestellt wurde.
4. Schäden
Bei der Übergabe des Camping Fahrzeugs werden bereits vorhandenen Schäden schriftlich und durch Fotos dokumentiert. Der Mieter erhält hierfür ein Dokument in welchem die Schäden aufgeführt sind. Nach der Rückgabe des Fahrzeugs wird dieses innerhalb von 48h von CC auf Beschädigungen und Mängel überprüft. Werden keine Schäden festgestellt, wird die Kaution an den Mieter zurückerstattet.
4.1 Unfall und Schäden
Sollte es während der Mietdauer zu einem Unfall kommen, ist dies CC unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Kaution wird in diesem Fall komplett von CC einbehalten bis die Verschuldensfrage eindeutig und gerichtlich / außergerichtlich festgestellt werden konnte.
Der Mieter haftet für jegliche Schäden am Campingfahrzeug für die Dauer der Miete. Der Mieter ist verpflichtet, CC alle Schäden mitzuteilen und den Schadenshergang schriftlich zu erläutern. Der Unfallbericht muss mit allen wichtigen Angaben (Name Adresse, Datum, Ort, Beschreibung, Nennung der Unfall-Gegener mit Name und Adresse usw.) versehen und an CC geschickt werden. Sollte der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen, wird eine Vertragsstrafe i.H.v. 1500€ fällig.
Zudem muss nach einem Schadenereignis wie Diebstahl, Brand, Unfall, Wildunfall, Einbruch oder sonstigen Schaden unverzüglich die Polizei vor Ort kontaktiert werden. Auch bei selbstverschuldeten Schäden bei denen Dritte nicht beteiligt waren, muss der Schaden polizeilich aufgenommen werden. Mögliche Ansprüche von Unfallgegner dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter darf maximal den Europäschen Unfallbericht bzgl. des Unfalls unterschreiben und keine Schuld eingestehen.
4.2 Pannen und Schäden
Sollte das Fahrzeug eine Panne durch eine Warnlampe melden, ist CC unverzüglich schriftlich und telefonisch zu kontaktieren.
Werden während des Mietzeitraum Schäden festgestellt, müssen diese CC unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Um Folgeschäden abzuwenden muss das Campingfahrzeug dann fachgerecht repariert werden. Die Reparatur, sowie die Wahl der Werkstatt und ob eine Weiterfahrt möglich ist, ist mit CC vorher abzustimmen.
Das Aufsuchen einer Werkstatt ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von CC ist untersagt. Reparaturkosten werden dann nicht übernommen und für mögliche Folgeschäden die sich aus der Reparatur ergeben könnten haftet der Mieter. Den Reparaturauftrag darf nur CC selbst schriftlich erteilen. Reparaturkosten werden nur gegen schriftlichen Beleg und wenn die oben genanten Bedingungen eingehalten wurden, übernommen.
4.3 Gebühren
Sonderkosten für Innen- oder Außenreinigung aufgrund eines besonders hohen Verschmutzungsgrades werden dem Mieter in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution abgezogen. Dies bezieht sich insbesondere auf den Geruch von Rausch. Rauchen ist im Campingfahzeug sowie in Fahrzeugnähe gänzlich untersagt. Außerdem können gesonderte Reinigungskosten für die Feststellung von Tierhaaren berechnet werden. Sollte das Fahrzeug äußerlich starke Verschmutzungen wie z.B. Schlamm oder Matsch aufweisen, werden die Reinigungskosten dem Mieter ebenfalls in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution abgezogen.
4.4 Mietzeitraum
Der Mietzeitraum ist die Zeit zwischen vereinbarter Übergabe des Campingfahrzeugs bis zur Rückgabe. Der Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) der Abholung und Rückgabe werden im Vorhinein festgehalten.
Sollte das Fahrzeug verspätet zurück gegeben werden, fällt eine Gebühr i.H.v. 50€ pro Stunde an, die das Fahrzeug zu spät zurückgegeben wird. CC weißt darauf hin, dass ein Stau kein Grund für eine verspätete Rückgabe ist. Ein Stau ist ein Geschehnis mit dem ein Fahrzeugführer im Straßenverkehr zu rechnen hat. Deshalb empfiehlt CC ausreichen viel Zeit am Tag der Rückgabe einzuplanen. Außerdem müssen die Fahrzeuge zum vorher vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden. Sollte sich der Mieter um mehr als 2h verspäten, fällt hierfür eine Gebühr i.H.v. 20€ pro angefangener Stunde, ab der zweiten Stunde, an. Verpasst der Mieter seinen Abholungszeitraum so kann es sein, dass die Abholung erst am nächsten Tag möglich ist. Der Mieter hat den verpassten Tag trotzdem komplett zu bezahlen.
Wird das Campingfahrzeug vom Mieter frühzeitig vor dem Ende der eigentlichen Mietdauer zurückgeben, so ist trotzdem der volle Preis für die komplette Mietdauer zu bezahlen.
4.5 Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt in München am Abholort. Das Fahrzeug muss pünktlich am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgegeben werden. Sollte der Mieter das Fahrzeug nicht rechtzeitig an CC zurückgeben fallen oben genannte Gebühren an. Zudem hat der Mieter CC über den Grund der Verspätung zu Informieren. Wenn CC der angegebene Grund nicht plausibel erscheint und Zweifel an der Aussage besteht, wird der Sachverhalt den Behörden gemeldet.
Bei der Rückgabe werktags zwischen 8:00 - 16:00 Uhr überprüft der Mieter das Fahrzeug gemeinsam mit CC. Dabei werden alle neuen Schäden dokumentiert, die nicht bereits im Übergabeprotokoll festgehalten wurden. CC berechnet mögliche Schäden innerhalb von 14 Tagen. Falls verdeckte Schäden, etwa durch Verschmutzung, erst nachträglich festgestellt werden, gilt die Rücknahme des Fahrzeugs nicht als Bestätigung eines einwandfreien Zustands.
4.6 Tank
Das Fahrzeug muss unmittelbar vor seiner Rückgabe an CC vollgetankt werden. Dafür ist eine Tankstellen in unmittelbarer Nähe zum Abgabeort zu wählen. Sollte CC feststellen, dass der Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht vollständig gefüllt war, fallen folgende Kosten für den Mieter an:
- 0% - 25% verbleibender Tankinhalt: 200€
- 25% - 50% verbleibender Tankinhalt: 150€
- 50% - 75% verbleibender Tankinhalt: 100€
- 75% - 98% verbleibender Tankinhalt: 50€
Der Betrag wird von CC direkt von der Kaution des Mieters abgezogen.
4.7 Reinigung
Das Campingfahrzeug muss innen gereinigt sein und sich im gleichen Zustand befinden, wie bei der Übergabe zu Beginn des Mietzeitraums. Dafür ist das Fahrzeug vorher zu fegen, auszusaugen und zu wischen. Bei Starker Verschmutzung fallen gesonderte Reinigungskosten i.H.v. 250€ an, die von der Kaution abgezogen werden. Ebenso ist das Fahrzeug auch äußerlich in einem sauberen Zustand zu übergeben und starke Verunreinigungen vom Mieter im Vorhinein zu entfernen. Anderenfalls werden 100€ von der Kaution einbehalten.
5. Sorgfaltspflicht
Das Campingfahrzeug ist durch den Mieter sorgsam und umsichtig zu benutzen. Dafür hat sich der Mieter mit der Gebrauchsanweisung des Fahrzeugs und der Anleitung zur Benutzung des Innenraums vertraut zu machen. Zudem muss das Fahrzeug immer ordnungsgemäß verschlossen werden. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, die geltenden Verkehrsvorschriften des jeweiligen Aufenthaltslandes zu beachten.
Die Mieter sind selbst dafür verantwortlich, sich mit den jeweiligen Einreise, Maut, Zoll und Verkehrsbestimmungen des jeweiligen Landes vertraut zu machen. Sollten hieraus Kosten resultieren, sind diese alleinig vom Mieter zu tragen.
6. Verbotene Reiseländer
Es ist verboten das Campingfahrzeug in folgende Länder zu überführen / fahren:
Aserbaidschan, Island, Israel, Iran, Marokko, Russland, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weißrussland und allen anderen Nicht-EU-Länder, außer die
unter erlaubte Reiseländer aufgeführten Länder.
Erlaubte Reiseländer:
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Großbritannien.
CC ist im Vorhinein über die geplanten Reiseländer zu informieren.
7. Reparaturen und Wartung
Während der Mietdauer hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass sich das Campingfahrzeug in dem Zustand befindet, dass es bei der Übergabe hatte. Warnlampen sind zu beachten und entsprechend der Bedingungsanleitung zu behandeln und entsprechend Maßnahmen zu ergreifen.
Hieraus ergibt sich auch die Pflicht das Fahrzeug regelmäßig auf seinen Ölstand, Kühlwasserstand und den Zustand der Reifen (Reifendruck, Reifenzustand) hin zu überprüfen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Adblue-Tank regelmäßig zu kontrollieren und bei aufleuchtenden Warnsignalen unverzüglich für das ordnungsgemäße Auffüllen des Adblue-Tanks auf eigene Kosten zu sorgen.
Zudem ist das Fahrzeug mit der richtigen Kraftstoff Art zu betanken. Der Mieter wird hierbei um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten, da hieraus erhebliche Schäden entstehen könne, die dem Mieter zu lasten gelegt werden.
Der Mieter haftet für alle Folgen und Folgeschäden, die sich aus einer Missachtung oder Vernachlässigung dieser Instandhaltungsmaßnahmen ergeben.
Zudem sind Kosten für Kraftstoff alleinig vom Mieter selbst zu zahlen. Wartungsdienste übernimmt CC.
Mechanische Eingriffe sind ohne schriftliche Zustimmung von CC gänzlich untersagt. Sollte sich der Mieter dieser Regel widersetzten, haftet er für alle Schäden und muss den Ursprungszustand wiederherstellen.
Reparaturen sind von CC vorher schriftlich genehmigen zu lassen, sonst findet keine Kostenübernahme der Rechnung statt. Zudem ist ein Werkstattaufenthalt ohne die Zustimmung von CC nicht gestattet.
8. Versicherung
Der Mieter haftet für Unfälle, Verlust, Diebstahl oder Schäden die aus unsachgemäßer Bedienung am Fahrzeug entstanden sind. Hierzu zählen auch Schäden oder Reperaturkosten die entstanden sind, weil sich der Mieter nicht sachgemäß um die Instandhaltung des Fahrzeugs während er Miete gekümmert hat. Vom Mieter sind sämtliche Kosten für Reparaturen und die Kosten des Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens zu bezahlen. Zudem haftet der Mieter für Folgeschäden, Wertminderung, Abschlepp- und Bergungskosten. Dies schließt auch die Kosten für einen Sachverständigen ein.
Das Campingfahrzeug ist Haftpflicht und vollkaskoversichert. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beträgt 15 Millionen Euro.
CC ist bevollmächtigt, Schadenersatzansprüche, die gegen den Mieter geltend gemachte wurden in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in pflichtgemäßem Ermessen abzugeben.
Werden gerichtlich oder außergerichtlich Ansprüche gegen den Mieter geltend gemacht, hat der Mieter diese unverzüglich nach Erhebung des Anspruchs an CC zu melden. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen, überlässt der Mieter CC die Führung des Rechtsstreits. CC darf im Auftrag des Mieters einen Rechtsanwalt beauftragen, dem der Mieter eine Vollmacht erteilt wird. Zusätzlich hat der Mieter dem Rechtsanwalt alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
CC stellt den Mieter entsprechend der Grundsätze einer Vollkaskoversicherung auf Grundlage der jeweils gültigen Musterbedingungen der Allgemeinen Bedingungen für Kfz-Versicherungen mit der Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale von 100€ am Mietfahrzeug frei. Dem Mieter steht es frei, einen Nachweis zu erbringen, dass CC ein westlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Haftungsbefreiung gilt nur für Unfälle. Unfälle sind unmittelbare, plötzliche von außen einwirkende Ereignisse mit mit mechanischer Gewalt. Schäden durch den Betrieb und die Nutzung des Fahrzeugs sowie Bruchschäden, sind keine Unfallschäden.
Schäden die durch zwei aneinander befestigter Fahrzeuge oder eines Anhängers entstehen sind ebenso keine Unfallschäden.
Schäden die durch die unsachgemäße Benutzung des Fahrzeugs ausgehen, sind ebenfalls von der Haftungsfreistellung ausgenommen.
Dies sind beispielsweise folgende Ereignisse:
- Falschbetankung des Fahrzeugs mit Benzin statt Diesel oder Diesel statt Benzin
- Unsachgemäße Handhabung der Gaskartuschen
- Benutzung des Fahrzeugs außerhalb asphaltierter Straßen oder Campingplätzen
- Unzureichende Ladungssicherung
- Gewaltvolle Benutzung des Fahrzeugs oder dessen Einrichtung
In einem dieser Fälle sind die Reparaturkosten vollständig vom Mieter zu bezahlen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Folgeschäden am Fahrzeug und dessen Zubehör.
Der Mieter haftet, unabhängig von seinem Verschulden, voll für die folgenden Schäden:
- Durch Reifenschäden entstehende Kosten für den Abschleppdienst, den Ersatz oder die Reparatur von Reifen, sowie deren Montage, müssen ebenfalls vom Mieter übernommen werden. Das Reserverad des Fahrzeugs darf nicht selbst, sondern nur durch einen Abschlepp- oder Pannendienst, montiert werden.
- Steinschläge in den Scheiben werden je nach Größe und Ort repariert oder getauscht.
- Sämtliche Schäden im Innenraum des Fahrzeugs.
- Schäden, die durch das Befahren unbefestigter Straßen entstehen, einschließlich der daraus resultierenden Kosten.
- Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug, die durch die Benutzung von Fähren oder Autozügen entstanden sind. Sämtliche Kosten für Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstanden sind, sind durch den Mieter zu tragen. Der Mieter ist in der Pflicht, CC sämtliche Schäden durch Fähr- und andere Transportschäden sofort anzuzeigen.
Der vom Mieter zu bezahlende Selbstbehalt beträgt stets 1.500€.
Der Mieter haftet bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten voll, insbesondere für Schäden, die
- bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer
- in einem nicht erlaubten Staat oder
- bei der Nutzung des Mietfahrzeugs zu verbotenen Zwecken entstehen.
Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß dieser AGB verletzt, haftet er ebenfalls voll, außer die
Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen
Obliegenheit haftet der Mieter immer voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht.
Wird der Schaden grob fahrlässig verursacht, haftet der Mieter in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
Die Beweislast für das nicht-vorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter.
Des Weiteren haftet der Mieter nach den gesetzlichen Regelungen.
CC beziffert und reguliert Schäden auf Grundlage von Kostenvoranschlägen einer deutschen Vertragswerkstatt.
Für die Abwicklung eines im Mietzeitraum entstandenen Schadens jeglicher Art, wird eine Bearbeitungsgebühr von 100€ erhoben.
Sollte das Mietfahrzeuge vor dem Ende der Miete bei CC abgestellt werden, erfolgt dies auf eigene Gefahr! CC übernimmt keine Haftung für
Schäden, die bis zum offiziellen Mietende entstehen.
Bei Verlust eines der Kennzeichen oder beider, stellt CC eine Aufwandsentschädigung von 200€ in Rechnung.
Bei Verlust des KFZ-Scheins stellt CC eine Pauschale in Höhe von 500€ in Rechnung.
Bei Verlust des Schlüssels oder der Fernbedienung der Standheizung stellt CC eine Pauschale in Höhe von 1.000€ in Rechnung.
9. Haftung seitens CC
CC haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch durch ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
CC stellt das Fahrzeug zum vorher vereinbarten Mietzeitraum bereit. Sollte das Campingfahrzeug aus irgendeinem Grund zum Abholzeitpunkt nicht verfügbar sein, bemüht sich CC um ein Ersatzfahrzeug.
Sollte zeitnah kein Ersatzfahrzeug gefunden werden können, wird dem Mieter die bereits bezahlte Summe vollständig zurückerstattet.
CC bemüht sich, dem Mieter im Schadens- oder Werkstattfall, sofern verfügbar, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Die Mietforderung bleibt bestehen, außer bei Schäden durch anfängliche Mängel. Eine Mietminderung nach § 536 BGB ist ausgeschlossen. Werkstatttage oder entgangene Urlaubstage werden nicht erstattet.
Der Mieter hat alleinig die Verantwortung dafür, seine persönlichen Gegenstände und insbesondere Wertgegenstände vor der Rückgabe aus dem Fahrzeug zu entfernen. Die Gegenstände werden von CC nicht verwahrt sondern ggf direkt entsorgt. Sollten hierfür Kosten anfallen, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution abgezogen.
Sollte der Mieter ein Privatfahrzeug in der Nähe des Abholortes des Campingfahrzeuges abstellen, muss sichergestellt werden, dass dieses ordnungsgemäß geparkt ist. Zudem übernimmt CC keinerlei Haftung für das abgestellte Fahrzeug. Dies schleißt insbesondere Diebstahlund Schäden ein.
10. Maut
Alle anfallende Registrierungs- und Mautgebühren sind alleine durch den Mieter zu tragen. Der Mieter muss sich vor Reiseantritt entsprechend über die Gegebenheiten (Maut, Umweltzone, Verkehrsregeln etc.) im jeweiligen Land informieren und entsprechende Vorbereitungen treffen.
11. Datenspeicherung
CC verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zur Vertragserfüllung gemäß Artikel 13 DSGVO. Details dazu sind in der Datenschutzerklärung unter [xxx] verfügbar. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben oder von Behörden bzw. Dienstleistern (z. B. Mautbetreibern) angefordert wird.
Navigations- und Verbindungsdaten, die während der Miete im Fahrzeug gespeichert wurden, bleiben erhalten. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, diese vor der Rückgabe zu löschen. Eine Anleitung kann von CC angefordert werden bzw. der sich im Handschuhfach befindliche Bedienungsanleitung entnommen werden.
13. Abtretugsverbot und Fahrzeug-Eigentum
Abtretungen aus dem Mietvertrag dürfen nicht an Dritte, wie Ehepartner oder Mitreisende, abgetreten werden. Ebenso ist die Durchsetzung solcher Ansprüche im eigenen Namen ausgeschlossen.
14. Gerichtsstand und Verjährung
Der Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten München.
Schadensersatzansprüche seitens CC gegenüber dem Mieter werden erst fällig, wenn CC die Möglichkeit hatte - vorausgesetzt der Unfall wurde polizeilich aufgenommen - die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach der Rückgabe des Mietfahrzeugs.